Unterweisungen – Wie geht es richtig?

Unternehmen sind per Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. In diesen werden die Mitarbeitenden hinsichtlich Arbeitssicherheit und (präventivem) Gesundheitsschutz geschult. Um rechtssicher zu agieren, müssen die Grundlagen verstanden und die Unterweisungen fachgerecht durchgeführt sowie nachgehalten werden.

Diese Grundlagen sollten beachtet werden

Unterweisungen basieren stets auf einer gesetzlichen Grundlage, Verordnungen und Vorschriften.
Ihre Durchführung ist für Unternehmen verpflichtend. Die Kenntnis von Gefahrenquellen am Arbeitsplatz soll für einen optimalen Schutz der Mitarbeitenden sorgen. Daher finden Unterweisungen nicht nur bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel oder auch der Einführung neuer Maschinen und Systeme statt. In regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen wird das Wissen aufgefrischt und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Unterweisungen sind mehr als Informationsvermittlung. Das Erlernen der Inhalte im Selbststudium wird daher nicht als vollwertige Unterweisung akzeptiert. Während der Schulung muss immer wieder eine Verständnisprüfung bei den Teilnehmern stattfinden.

Wer organisiert die Unterweisung?

Da es sich nicht nur um eine Schulung handelt, sondern der rechtliche Rahmen eingehalten werden muss, ist eine sorgfältige Vorbereitung unabdingbar. In dieser Vorbereitung werden unter anderem die Themen der Unterweisung ausgesucht und vorbereitet, der Teilnehmerkreis und die Termine festgelegt sowie Absprachen mit beratenden Fachleuten geführt.

Der optimale Zeitpunkt ist direkt zu Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen. So haben alle Teilnehmer einen frischen Kopf und können sich gut mit den Inhalten auseinandersetzen. Kurz vor Arbeitsende ist die Aufmerksamkeitsspanne am geringsten.

Auch die Zeitdauer will weise gewählt sein. Abhängig von Thema und Teilnehmerzahl sollte die magische Grenze von 30 Minuten nicht überschritten werden. Bei umfangreichen Themen können zwei kurze Blöcke á 15 Minuten mit einer Pause eingeplant werden, um die Konzentration zu erhalten. Die Unterweisung sollte für alle Teilnehmer gleichermaßen hilfreich sein. Daher sind Kenntnisstand und Dauer der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Neue Mitarbeiter benötigen eine intensive Vermittlung des betriebsbezogenen Wissens, wohingegen bei langjährigen Mitarbeitern eher die Motivation und die Wiederherstellung des Wissens im Vordergrund stehen. Es hilft, zu Beginn der Unterweisung gemeinsam die Lernziele zu definieren.

Digital oder persönliche Unterweisungen?

Grundsätzlich können Unterweisungen überall ausgeführt werden, wo es zu den Inhalten passt. Dies kann der eigene Arbeitsplatz, der Pausenraum, ein Meetingraum, das Büro des Chefs oder auch mitten in der Werkstatt. Störungen durch andere Personen, Lärm und Telefone sind zu vermeiden.

Home-Office und mobiles Arbeiten bringen eine neue Dimension mit sich. Wird die Unterweisung auf digitalem Weg durch Schulungen im Intranet abgehalten, können Mitarbeitende sich Ort und Zeit selbst aussuchen. Auch Vorträge per Zoom sind gefragter denn je. Doch die Unterweisung ist keine Einbahnstraße – Vorgesetzte und Unterweisungsbeauftragte müssen jederzeit für Rückfragen und Auskünfte erreichbar sein.

Dies gestaltet sich aufgrund von schlechter Internetverbindung, der Ausstattung des Arbeitsplatzes und Zurückhaltung der Mitarbeiter allerdings oft schwieriger als gedacht. Vor allem in der Einstiegsphase wird eine persönliche Beziehung zu den Kollegen aufgebaut. Auf unterschiedliche Sprachkenntnisse und Bedürfnisse kann nur schwer Rücksicht genommen werden. Zudem können Unterweisungen an Maschinen, Geräten und Systemen nur sehr bedingt durchgeführt werden. Die Gefahrstoffverordnung beispielsweise untersagt das digitale Unterweisen explizit und erlaubt nur die mündliche Beratung.

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