AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Intrisafe GmbH
Querweg 29
24632 Lentförden
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Ehlers 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 349 795 433

Handelsregister: HRB 23969 KI

Amtsgericht Kiel 

Die Intrisafe GmbH (nachfolgend auch: Intrisafe) hat eine Software zur Erfassung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen der Mitarbeiter, der arbeitsmedizinischen Vorsorge/Untersuchungen sowie der regelmäßigen Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter entwickelt. Durch dieses effiziente betriebliche Arbeitsschutzsystem bietet Intrisafe den Unternehmen gesunde und sichere Arbeitsbedingungen für deren Mitarbeiter.

1. Unterweisung der Mitarbeiter

§ 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Unterweisungen sind grundsätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen und bei:

• Einstellung

  • Änderung im Aufgabenbereich
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

    vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

    Intrisafe bietet mit seinem Softwaretool das Vorbereiten, Durchführen und Dokumentieren der gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen komplett orts- und zeitunabhängig an.

2. Arbeitsmedizinische Vorsorge/Untersuchungen

Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet. Die Organisation und Durchführung von Pflicht-, Angebots und Wunschvorsorgen wird jedoch mit steigender Mitarbeiterzahl zunehmend komplexer.

Nach §§ 18,19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arbeitgeber bei potenziell gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten regelmäßig Pflichtuntersuchungen (§ 4 ArbMedVV) sowie weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen, §§ 5, 5a ArbMedVV) durchführen lassen. Kann der Arbeitgeber darüber keine Bescheinigung vorlegen, drohen ihm ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen (§ 12 ArbMedVV).

Intrisafe bietet mit seiner Software ein zentral organisiertes System zur effizienten Verwaltung und Dokumentation aller gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie notwendigen Nachkontrollen an.

3. Überprüfung der Qualifikation der Mitarbeiter

§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Vorschrift 1 des DGUV verpflichten die Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf die jeweilige Qualifikation eines jeden Mitarbeiters.

Mit seiner Software stellt Intrisafe ein umfassendes Dokumentationssystem in Hinblick auf die jeweiligen Qualifikationen des einzelnen Mitarbeiters zur Verfügung. Das Anforderungsprofil der Qualifikationen stellt der Kunde hingegen selbst.

Die Nutzung dieser Software wird nur im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Leistungen der Intrisafe gelten ausschließlich diese Bedingungen. Für die Geltung abweichender Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Intrisafe erforderlich. Dies gilt insbesondere für Abweichungen vom Schriftformerfordernis. Andere Vertragsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch seitens Intrisafe nicht Vertragsinhalt.

(2) Intrisafe ist für die vertragsgemäße Bereitstellung des entwickelten Softwaretools und für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle desselbigen verantwortlich. Für die Einbindung der von Intrisafe gelieferten Software und Dienstleistungen in den organisatorischen und technischen Kontext des Kunden und die angestrebten Ergebnisse ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Intrisafe stellt ein eigens entwickeltes Softwaretool zur digitalen Verwaltung und Dokumentation von betrieblichen Mitarbeiterunterweisungen, von arbeitsmedizinischen Vorsorgen/Untersuchungen sowie von fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter zur Verfügung.

(2) Dabei unterstützt Intrisafe mit einer Reihe von betrieblichen Unterweisungshilfen in digitaler Form orientiert an den spezifischen betrieblichen Anforderungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zu:

(a) Gefährdungen am Arbeitsplatz,
(b) entsprechende Schutzmaßnahmen sowie
(c) weiteren Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

(3) Die Software ermöglicht zudem die Planung und entsprechende Dokumentation von Pflicht – und Angebotsuntersuchungen mit Hilfe einer übersichtlichen Terminverwaltung und Fristenüberwachung. Zudem bietet Intrisafe die Möglichkeit der Zuordnung von erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen zu einzelnen Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Betriebsmitteln, Gefahrstoffen etc.

(4) Darüber hinaus werden für die Qualitätssicherung anonymisierte Statistiken zur Verfügung gestellt.

(5) Der kompakte Qualifizierungsplan von Intrisafe zeigt den aktuellen Stand der Unterweisungsplanung und listet die noch ausstehenden Unterweisungen übersichtlich auf. Darüber hinaus können sämtliche erworbenen Qualifikationen des Mitarbeiters verwaltet und dokumentiert werden, so dass rückwirkend lückenlos die jeweilige Qualifikation des einzelnen Mitarbeiters festgestellt werden kann. Durch die Zuordnung von erforderlichen Qualifikationsmaßnahmen zu den Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Betriebsmitteln, Gefahrstoffen, etc. wird stets ein Abgleich mit den vorhandenen Qualifikationen des Mitarbeiters möglich. I

(6) Intrisafe stellt sein Softwaretool über einen zertifizierten STRATO-Hoster zur Verfügung. Es werden zuständige Mitarbeiter als Administratoren benannt, welche die fristgerechte Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen/Untersuchungen, die fristgemäße Durchführung von betrieblichen Mitarbeiterunterweisungen und deren digitale Dokumentation sowie die entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter nebst Einleitung erforderlicher Gegenmaßnahmen verwalten und überwachen. Bei fälligen arbeitsmedizinischen Untersuchungen, ausstehenden Mitarbeiterunterweisungen sowie fehlender Qualifikation eines Mitarbeiters, enthalten die Administratoren eine entsprechende Erinnerung. Diese wird als PDF passwortgeschützt eingetragen.

(7) Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software von Intrisafe auf Zeit über eine Datenfernverbindung gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragspartner.

(8) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Intrisafe und dem Kunden.

(9) Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Webseite von Intrisafe stellt kein verbindliches Angebot über Dienstleistungen seitens Intrisafe dar.

(10) Eine rechtliche Bindung zwischen Intrisafe und dem jeweiligen Kunden kommt zustande:

a) durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag (bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern) oder

b) durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens Intrisafe (bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern).

§ 3 Datenschutz

(1) Verarbeitet Intrisafe im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten des Kunden, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

(2) Der Kunde räumt Intrisafe das Recht ein, die personenbezogenen Daten des Kunden zur Abwicklung des zwischen Intrisafe und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages zu verwenden, sofern dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

(3) Nach Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Softwaretools werden die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich des jeweiligen Mitarbeiters (Name und

Personalnummer) sowie die E-Mail-Adresse des Kunden gespeichert. Zudem wird dort sowohl die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung als auch die als Nächstes anstehende Untersuchung vermerkt. Der Kunde hat insofern sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen zu erklären.

(4) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nach erfolgter Aufforderung zur Überprüfung der vorgeschriebenen Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen einschließlich eines von Intrisafe erstellten Reports zur Überprüfung des Hashwertes an die Aufsichtsbehörde und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

(5) Soweit Intrisafe im Zusammenhang mit den von Intrisafe zu erbringenden Leistungen im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-DSVGO tätig wird, also Intrisafe personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden weisungsgebunden verarbeitet, gelten zwischen Intrisafe und dem Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung. Insoweit wird auf die gesondert zwischen Intrisafe und dem Kunden zu vereinbarenden Bedingungen eines Vertrags über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten verwiesen.

(6) Die Parteien vereinbaren eine AVV.

§ 4 Nutzungsrechte an der Software

(1) Intrisafe stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über eine verschlüsselte Internetverbindung entgeltlich zur Verfügung und räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages für eigene Zwecke bestimmungsgemäß auf Zeit zu nutzen.

(2) Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Intrisafe, die von Intrisafe entwickelte und dem Kunden zur Nutzung überlassene Vertragssoftware ist urheberrechtlich geschützt.

(3) Die Software wird dem Kunden von Intrisafe so zur Verfügung gestellt, dass dieser die Software über einen bei Vertragsschluss von Intrisafe bekannt gegebenen Browser sowie eine verschlüsselte Internetverbindung nutzen kann. Die Software verbleibt dabei auf dem Server von Intrisafe, eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

(4) Der Kunde darf die Software weder bearbeiten noch vervielfältigen.

(5) Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese bis zur Begleichung der geschuldeten Vergütung nur vorläufig eingeräumt und Intrisafe kann dem Kunden für die Dauer eines Zahlungsverzuges die weitere Nutzung der Leistungen untersagen.

(6) Der Kunde erhält für sein Nutzerkonto eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem vom Kunden nach den Sicherheitskriterien von Intrisafe selbst erstellten Passwort. Benutzerkennwort und Passwort sind vom Kunden geheim zu halten.

§ 5 Datensicherung

(1) Intrisafe wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen.

(2) Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Im Übrigen ist der Kunde für die Datensicherung zuständig.

(3) Nach Vereinbarung erbringt Intrisafe gegen gesondertes Entgelt zusätzliche Sicherungsleistungen. Hierzu sind eine gesonderte Vereinbarung und Beauftragung notwendig.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Intrisafe nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen oder Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze.

(2) Unbeschadet der Verpflichtung von Intrisafe zur Datensicherung (§ 5) ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Softwaretools erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(4) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung des Softwaretools eine gültige E-Mail- Adresse angeben und ein Passwort generieren, die in Kombination zur weiteren Nutzung des Softwaretools erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(5) Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Intrisafe nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

(6) Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Intrisafe von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Intrisafe von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Intrisafe wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde Intrisafe unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

(7) Verletzt der Kunde die hier genannten Pflichten und Obliegenheiten erheblich oder nachhaltig und wird dieses vertragswidrige Verhalten nach Abmahnung durch Intrisafe nicht rückgängig gemacht und eingestellt, so ist Intrisafe berechtigt Leistungen und Lieferungen einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 7 Vergütung

(1) Mit Bereitstellung der Leistung sind monatliche Entgelte zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, an Intrisafe für die Überlassung der Software pro Mitarbeiter einen Betrag in Höhe von € 1,50 zu entrichten. Die Kosten sind individuell und in Paketen abgebildet. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsvereinbarung (Anlage 1) oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung geregelt.

(2) Bei Änderungen der Mitarbeiteranzahl während der Vertragslaufzeit werden die geänderten Leistungen zeitanteilig abgerechnet.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Intrisafe.

§ 8 Sachmängelhaftung

(1) Intrisafe gewährleistet eine 99%- ige Verfügbarkeit des Softwaretools abzüglich etwaiger Wartungsfenster und bemüht sich die Funktions- und Betriebsbereitschaft des Softwaretools zu gewährleisten.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Schadensersatzansprüche gegen Intrisafe sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Intrisafe, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Intrisafe nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) durch Intrisafel, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Intrisafe haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Intrisafe insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Intrisafe haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Intrisafe, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt zudem unberührt.

§ 9 Rechtsmängelhaftung

(1) Intrisafe bemüht sich, bei der Erbringung seiner Leistungen nicht gegen Schutzrechte Dritter zu verstoßen. Er steht nicht für die Freiheit der Leistung von Schutzrechten Dritter ein, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. In allen anderen Fällen stellt der Kunde Intrisafe von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei.

(2) Die Haftung von Intrisafe für die Verletzung von Schutzrechten Dritter begrenzt sich in allen Fällen auf solche Schutzrechte, die Intrisafe zum Zeitpunkt der Verletzung positiv bekannt waren oder grob fahrlässig nicht bekannt waren.

(3) Soweit Intrisafe nach den vorstehenden Regelungen für die Verletzung von Schutzrechten Dritter haftet, erfolgt die Nacherfüllung durch Einrichtung einer gleichwertigen Umgehungslösung („Work Around“) oder durch den Erwerb einer Lizenz. Eine Kostenübernahme durch Intrisafe erfolgt im Rahmen eines Rechtsstreits nur, soweit diese gerichtlich festgestellt wurde.

(4) Die Haftung von Intrisafe ist ausgeschlossen, soweit die Verletzung der Schutzrechte Dritter eintritt durch (i) die Kombination der von dem IT-Dienstleister erbrachten Leistung mit anderen Leistungen oder Produkten, (ii) Änderungen oder Modifizierungen der durch Intrisafe erbrachten Leistungen durch den Kunden oder Dritte, (iii) Vorgaben des Kunden und Leistungen und Produkte Dritter oder (iv) nicht vorhersehbare Verwendung oder Betrieb der von Intrisafe erbrachten Leistungen.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Intrisafe die Überlassung des Softwaretools zur Nutzung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Intrisafe, die Erfüllung dieser Verpflichtung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

(2) „Höhere Gewalt“ beinhaltet insbesondere auch Streik und Aussperrung, Maschinen- oder Stromausfall, Störung von Telekommunikationswegen sowie den Eintritt solcher Ereignisse bei Subunternehmern.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis ist befristet auf ein Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseits unterzeichnetem Vertrag bzw. Erteilung der Auftragsbestätigung und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn es nicht schriftlich mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Intrisafe insbesondere berechtigt, wenn

a) der Kunde mit der fälligen Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht und trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder b) der Kunde die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des Softwaretools nachhaltig verletzt hat oder

c) über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.

(3) Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wurde, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Zu den ausgewiesenen Preisen kommt die am Tage der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer hinzu.

(2) Sofern die Zahlungsart „auf Rechnung“ gewählt wurde, ist der Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsdaten zu überweisen und muss spätestens am Tag des Zahlungszieles auf dem Konto von Intrisafe gutgeschrieben sein. Bei einer vorhandenen Einzugsermächtigung bzw. hinterlegten Kreditkartendaten bucht Intrisafe den Betrag nach Rechnungslegung vom vereinbarten Konto ab. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem angegeben Konto von Intrisafe.

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnet Intrisafe die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 288, 247 BGB). Das Recht, einen evtl. entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Intrisafe vereinbart. (2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

§ 14 Referenzen

(1) Soweit der Kunde Unternehmer ist, erklärt er sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Intrisafe ihn auf der Webseite, in Präsentationen oder in sonstigen Werbemitteln von Intrisafe als Referenzkunde nennen kann.

(2) Für diesen Zweck räumt der Kunde Intrisafe das Recht ein den Firmennamen, das Logo des Kunden und ggf. den Link zur Website des Kunden zu nutzen und zu verwenden. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, hat eine entsprechende Mitteilung mindestens in Textform an Intrisafe zu erfolgen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Aufrechnungen mit sonstigen Gegenforderungen, die mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

(7) Anlagen, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

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